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DMV private Arbeitsvermittlung Rhein-Main
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Privaten Arbeitsvermittlung DMV
1. Allgemeines
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Die Tätigkeit der Privaten Arbeitsvermittlung DMV besteht in
der Vermittlung von Arbeitslosen und anderen Arbeitssuchenden in alle Berufe.
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Seitens der DMV wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem
Auftraggeber durch eine erfolgreiche Vermittlung erfüllt. Die DMV übernimmt
keine Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen
dieser Vereinbarung.
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Die DMV übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für
eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt
gleichermaßen für den Arbeitssuchenden und den Arbeitgeber.
- Die DMV übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die
vermittelte Arbeitskraftund eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und
Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte
Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder dem
Nichterscheinen des Vermittelten aus anderen Gründen.
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Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen
der Tätigkeit der DMV ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für
Fahrlässigkeit.
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Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben
obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens
der Bewerber sowie der Arbeitgeber gegenüber der DMV schließen eine Haftung der
DMV aus.
- Vereinbarungen, die von den allgemeinen Geschäftsbedingungen
und dem Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.
- Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bestimmungen läst die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit in diesen
Geschäftsbedingungen keine anders lautende Regelung getroffen wurde, sind die
Vorschriften des BGB über den Dienstvertrag, die Arbeitsvermittlungsverordnung
und die Vorschriften aus dem SGB III über Arbeitsförderung anzuwenden.
2. Besondere
Geschäftsbedingungen für Vermittlungstätigkeit
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Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alle für den Vertrag, die
Personalauswahl und die Personalbeschaffung benötigten Informationen und Daten
der DMV zur Verfügung zu stellen.
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Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber von der DMV
zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der DMV. Diese Unterlagen und
die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich und müssen bei einem
nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich zurückgegeben werden.
Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung dieser Unterlagen ist
unzulässig.
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Der Arbeitgeber verpflichtet sich bei Abschluss eines
Arbeitsvertrages mit einem arbeitslosen Bewerber, dies in Schriftform der DMV
umgehend mitzuteilen und die Dauer der Beschäftigung nach Ablauf von sechs
Monaten erneut zu bestätigen.
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Die DMV wird die Kenntnisse und Kompetenzen des
Arbeitssuchenden feststellen und die mit der Vermittlung verbundenen Beratungen
durchführen.
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Kommt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
mit einem Arbeitgeber zustande, das im Vorfeld oder parallel zu der
Vermittlungstätigkeit der DMV durch Eigeninitiative der Arbeitssuchende nachweislich
akquiriert wurde, behält sich die DMV vor, den vollen Betrag des
Vermittlungsgutscheines der Arbeitsagentur in Rechnung zu stellen.
3. Honorarvereinbarungen
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Die Höhe des Honorars, zu zahlen durch den Arbeitgeber,
beträgt 10% des zu erwartenden Jahresgehaltes des Arbeitnehmers zuzügl.
Mehrwertsteuer.
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Kostenfrei ist die Vermittlung für den Arbeitgeber, wenn ein
Vermittlungsgutschein des Arbeitssuchenden der Arbeitsagentur vorliegt oder der
Arbeitssuchende in den zurückliegenden vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung
mindestens drei Monate lang versicherungspflichtig in dem betreffenden Unternehmen
beschäftigt war oder dessen Tätigkeit von vornherein auf weniger als drei
Monate begrenzt war.
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Bewerber, die bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet
sind und denen nach sechswöchiger Arbeitslosigkeit keine Tätigkeit vermittelt
wurde und ALG I beziehen, können einen Vermittlungsgutschein nach SGB III bei
der Arbeitsagentur beantragen. Ebenso verhält es sich bei Bewerbern, die einer
Beschäftigung in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme
nachgehen. Die Höhe des Auszahlungsanspruches nach der Vermittlung eines
Arbeitsverhältnisses durch die DMV, ist der jeweilige auf dem Gutschein
vermerkte Betrag. Die Vergütung erfolgt in zwei Raten, wobei die erste Rate in
Höhe von 50% des auf dem Gutschein ausgewiesenen Betrages nach Ablauf einer sechswöchigen
Beschäftigungsdauer und die zweite Rate nach Ablauf einer sechsmonatigen
Beschäftigungsdauer von der Arbeitsagentur direkt an die DMV zu zahlen ist.
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Bei Ablauf des Vermittlungsgutscheines hat sich der Bewerber
selbst um die Verlängerung des Gutscheines bei der Arbeitsagentur zu bemühen.
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Vermittelt wird nur in ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden,
mit einer Mindestbeschäftigungsfrist von 3 Monaten und an einen früheren
Arbeitgeber, wenn die letzte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, im
Jahr vor der Arbeitslosmeldung, weniger als 3 Monate angedauert hat.
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Die Vermittlung für den Arbeitgeber ist kostenfrei, wenn der
Bewerber einen Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur vorweisen kann.
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Wenn der Arbeitslose in eine Beschäftigung bei einem
Arbeitgeber vermittelt wird, bei dem er in den letzten vier Jahren vor der
Arbeitslosmeldung mindestens 3 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt
war oder das Arbeitsverhältnis von vornherein auf die Dauer von weniger als 3
Monate begrenzt ist, wird von der DMV kein Vermittlungsgutschein
entgegengenommen.
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Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung eines Honorars
auf der Basis eines Angebotes nach dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages im
Rahmen der Tätigkeit der DMV.
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Als Grundlage für die Berechnung der Provision hat der
Arbeitgeber der DMV folgende Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag mitzuteilen:
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Beginn und Dauer der Beschäftigung
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Anzahl der zu leistenden Wochenstunden
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Die Höhe der vereinbarte Entlohnung
Werden
diese Vereinbarungen nachträglich verändert, so hat der Arbeitgeber dies der
DMV unverzüglich mitzuteilen.
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Die DMV ist berechtigt, bei nachträglicher Veränderung eines
vermittelten Beschäftigungsverhältnisses, ein zusätzliches Honorar zu verlangen,
wobei sich die Höhe aus dem Umfang der Veränderung und der gültigen Provision,
entsprechen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DMV, ergibt.
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Der gültige Vermittlungsgutschein eines Arbeitslosen ist
unmittelbar nach Abschluss eines durch die DMV vermittelten Arbeitsvertrages an
die DMV auszuhändigen. Sollt der Vermittlungsgutschein nicht mehr gültig sein
oder wird dieser nicht von dem Vermittelten an die DMV übergeben, ist der
Vermittelte zur Zahlung des Betrages, der auf dem Vermittlungsgutschein
ausgewiesen ist, an die DMV verpflichtet.
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Bei Nichteinhaltung von vereinbarten Terminen des Bewerbers
mit dem Arbeitgeber wird durch die DMV eine Aufwandsentschädigung von 60,- EUR
erhoben. Diese Aufwandsentschädigung beinhaltet Kosten für:
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Anschreiben des Arbeitgebers
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Telefonate mit dem Arbeitgeber
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Fahrkosten für Außerhaustermine
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Verwaltungsaufwand und Bürotätigkeit
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Bei Antritt eines Arbeitsverhältnisses, das durch die DMV
vermittelt wurde, verpflichtet sich der Arbeitnehmer volle 6 Wochen in diesem
Beschäftigungsverhältnis tätig zu sein. Sollte das Arbeitsverhältnis seitens
des Arbeitsnehmers vor Ablauf der sechsten Woche aufgekündigt werden, behält
sich die DMV vor, dem Arbeitnehmer die erste Rate der Vermittlungsprovision in
Rechnung zu stellen.
4. Vereinbarungen zum
Datenschutz
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Die Vertragspartner erklären sich mit der Weitergabe und der
elektronischen Erfassung und Speicherung aller erforderlichen Daten durch die
DMV einverstanden.
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Alle Daten, die der DMV zur Verfügung gestellt werden,
werden ausschließlich zur Arbeitsvermittlung genutzt und nach Beendigung der
Vermittlungstätigkeit vollständig gelöscht.
5. Zahlungsbedingungen
6. Erfüllungsort.
Rechtswirksamkeit und Nebenvereinbarungen
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Erfüllungsort ist Frankfurt am Main
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Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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Nebenabreden, Vertragsergänzungen oder Vertragsveränderungen
bedürfen der Schriftform.
Die AGB wurden gelesen und
akzeptiert
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Ort, Datum Unterschrift des Auftraggebers
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