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Vermittlungsvertrag mit VGS PDF Print E-mail

      

DMV private Arbeitsvermittlung Rhein-Main

 
Vermittlungsvertrag mit Vermittlungsgutschein

 
zwischen der Firma DMV-Private Arbeitsvermittlung (Vermittler)

 
und dem/der Auftraggeber/-in ...................................................

                                           (Name)

.......................................................................................

(Anschrift)

 

wird folgender Vermittlungsvertrag auf Basis des Vermittlungsgutscheines der Agentur für Arbeit oder

Jobcenter (nach § 421 g SGB III oder § 16 Abs.1 SGB II i.V.m § 421g SGB III oder § 16 Abs.2 SGB II)

geschlossen:

1. Der Auftraggeber beauftragt den Vermittler, ihm auf der Grundlage des beigefügten Personalfragebogens (Bewerbung) und unter Berücksichtigung seiner Wünsche einen Arbeitsplatz zu vermitteln.

 
2. Der Vermittlungsvertrag wird geschlossen ab................................... und ist jederzeit telefonisch oder schriftlich kündbar.

Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung durch den Vermittler (Zustandekommen eines Arbeitsvertrages

zwischen Auftraggeber und Arbeitgeber), ist der Auftraggeber verpflichtet, das gültige Original des

Vermittlungsgutscheines seiner zuständigen Agentur für Arbeit oder seines Jobcenters innerhalb von 7

Werktagen nach Arbeitsbeginn an den Vermittler auszuhändigen.

Dies gilt für befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse.

Die von dem Vermittler durchgeführte Vermittlungstätigkeit wird mit der Bundesagentur für Arbeit oder des zuständigen Jobcenters in Höhe des vorgelegten Vermittlungsgutscheines nach § 421 g SGB III oder § 16 Abs.1 SGB II i.V.m  § 421 g SGB III oder § 16 Abs.2 SGB II abgerechnet.

Bei nicht Aushändigung des gültigen Originalvermittlungsgutscheines innerhalb von 7 Werktagen

nach Arbeitsbeginn an den Vermittler verpflichtet sich der Auftraggeber, an den Vermittler eine

einmalige Vermittlungsgebühr in Höhe von 2000,- Euro zu zahlen.

 
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vermittler sofort schriftlich oder telefonisch zu benachrichtigen,

sobald er für eine Vermittlung nicht mehr zur Verfügung steht. Dies gilt auch bei Aufnahme von ABM Maßnahmen,

1 Euro Jobs, Weiterbildungen etc. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber nach

Ablauf der Gültigkeit des Vermittlungsgutscheines, diesen unaufgefordert verlängern zu lassen und dem

Vermittler eine Kopie des Vermittlungsgutscheines auszuhändigen. Sollte der Vermittlungsgutschein vom

Auftraggeber nicht verlängert werden, erlischt der Vermittlungsvertrag automatisch nach Ablauf des

Vermittlungsgutscheines.

 
4. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Angaben auf dem Personalfragebogen richtig sind.

 
5. Die Stellenangebote des Vermittlers sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine

Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Vermittlers. Sollte dem Auftraggeber ein Angebot schon

bekannt sein, ist der Vermittler umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.

 
6. Der Auftraggeber hat den Vermittler umgehend über das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses zu unterrichten.

 

Frankfurt, den .....................................

 

Unterschrift: ........................................           .................................................

                                        Vermittler                                                  Auftraggeber

 
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