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DMV private Arbeitsvermittlung Rhein-Main
Vermittlungsvertrag mit Vermittlungsgutschein
zwischen der Firma DMV-Private
Arbeitsvermittlung (Vermittler)
und dem/der Auftraggeber/-in ...................................................
(Name)
.......................................................................................
(Anschrift)
wird folgender Vermittlungsvertrag auf Basis
des Vermittlungsgutscheines der Agentur für Arbeit oder
Jobcenter (nach § 421 g SGB III oder § 16
Abs.1 SGB II i.V.m § 421g SGB III oder § 16 Abs.2 SGB II)
geschlossen:
1. Der Auftraggeber beauftragt den Vermittler,
ihm auf der Grundlage des beigefügten Personalfragebogens (Bewerbung) und unter Berücksichtigung seiner
Wünsche einen Arbeitsplatz zu vermitteln.
2. Der Vermittlungsvertrag wird geschlossen ab...................................
und ist jederzeit telefonisch oder schriftlich kündbar.
Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung durch
den Vermittler (Zustandekommen eines Arbeitsvertrages
zwischen Auftraggeber und Arbeitgeber), ist
der Auftraggeber verpflichtet, das gültige Original des
Vermittlungsgutscheines seiner zuständigen
Agentur für Arbeit oder seines Jobcenters innerhalb von 7
Werktagen nach Arbeitsbeginn an den Vermittler
auszuhändigen.
Dies gilt für befristete und unbefristete
Arbeitsverhältnisse.
Die von dem Vermittler durchgeführte
Vermittlungstätigkeit wird mit der Bundesagentur für Arbeit oder des zuständigen Jobcenters in Höhe des vorgelegten
Vermittlungsgutscheines nach § 421 g SGB III oder § 16 Abs.1 SGB II i.V.m § 421 g SGB III oder § 16 Abs.2 SGB II abgerechnet.
Bei nicht Aushändigung des gültigen
Originalvermittlungsgutscheines innerhalb von 7 Werktagen
nach Arbeitsbeginn an den Vermittler verpflichtet
sich der Auftraggeber, an den Vermittler eine
einmalige Vermittlungsgebühr in Höhe von
2000,- Euro zu zahlen.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den
Vermittler sofort schriftlich oder telefonisch zu benachrichtigen,
sobald er für eine Vermittlung nicht mehr zur
Verfügung steht. Dies gilt auch bei Aufnahme von ABM Maßnahmen,
1 Euro Jobs, Weiterbildungen etc. Des Weiteren
verpflichtet sich der Auftraggeber nach
Ablauf der Gültigkeit des
Vermittlungsgutscheines, diesen unaufgefordert verlängern zu lassen und dem
Vermittler eine Kopie des
Vermittlungsgutscheines auszuhändigen. Sollte der Vermittlungsgutschein vom
Auftraggeber nicht verlängert werden, erlischt
der Vermittlungsvertrag automatisch nach Ablauf des
Vermittlungsgutscheines.
4. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die
Angaben auf dem Personalfragebogen richtig sind.
5. Die Stellenangebote des Vermittlers sind
vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine
Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des
Vermittlers. Sollte dem Auftraggeber ein Angebot schon
bekannt sein, ist der Vermittler umgehend
unter Nennung der Quelle zu unterrichten.
6. Der Auftraggeber hat den Vermittler
umgehend über das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses zu unterrichten.
Frankfurt, den .....................................
Unterschrift: ........................................ .................................................
Vermittler Auftraggeber
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